alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechte FF bei Absperrmaßnahmen29 Beiträge
AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW348364
Datum10.07.2006 22:56      MSG-Nr: [ 348364 ]11705 x gelesen

Soweit ich weiß darf die FFW doch nur den Verkehr aufhalten solang es absolut notwendig ist und Pozilei nicht so schnell da ist. Absperren für Feste usw. kann ich dir nicht sagen.


___________________________________________________
***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen


http://www.freewebs.com/iwannawatchyoubleed/index.htm

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

3.313


Rechte FF bei Absperrmaßnahmen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt