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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte FF bei Absperrmaßnahmen | 29 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 348391 | ||
Datum | 11.07.2006 08:11 MSG-Nr: [ 348391 ] | 11814 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Bäumer Falls nicht muss die Kommune mit dem Eigentümer sprechen und wenn der zustimmt, kann es vorkommen, dass die Feuerwehr in Amtshilfe die Straße sperrt. Nein! Kann es eigentlich nicht! Siehe dazu die Aussage von Ralf Fischer: Die Amthilfe ist immer nur eine ergänzende Hilfe. Eine Vollständige Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch eine ersuchte Behörd ist keine Amtshilfe. Dies bedeutet auch, dass die mangelnde personelle oder sachliche Ausstattung einzelner Behörden nicht durch regelmäßig wiederkehrende Inanspruchnahme von Amtshilfe kompensiert werden darf. Bedeutet also, dass es keine Amtshilfe ist bzw sein kein, wenn die Feuerwehr den Verkehr "regelt". Was in NRW z.b. sowieso nicht der Fall sein darf! Hier mal der Link zu dem Dokument, sind noch andere interessante Aspekte drin. Gruß Michael Das ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | ||||
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