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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Provokant: fahrzeug DIN durch 3Kategorien in Anlehnung an EN 1846 ersetzten | 38 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 348600 | ||
| Datum | 11.07.2006 20:28 MSG-Nr: [ 348600 ] | 15195 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenz Und schon sind wir wieder bei einem speziellen Fahrzeug für jede Aufgabe... Genau wie ein RW, GWG, DLK usw. Es gibt die eierlegende Wollmilchsau nicht. Entweder brauche ich einen Erstangreifer (TSF-W und LF) oder nen Wasserträger. Aber es bringt mir nichts, en Fahrzeug für 300 kEuro zum Wasserschaukeln zu mißbrauchen, für das es überhaupt nicht vorgesehen ist. Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenz Das ein LF1-3 keinen RW und auch keine DL ersetzen kann ist verständlich. Und eben kein TLF. Ich spreche nicht von TLF16/25. Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenz ausserdem welches Fahrzeug mit mehr als 10t ist wirklich noch geländegängig (ich meine nict fahren auf Waldwegen;-) ) und vor allem die wenigsten Maschinisten sind überhaupt ausreichend geschult um die Geländefähigkeiten seinens Fahrzeuges wirklich zu nutzen. 16/24 sind durchaus geländegängig darstellbar. Siehe diverse Modell in einer Kreisstadt in Deiner Nähe. Und das die Fahrer nicht geschult sind, bedeutet nicht, dass ich die Fähigkeit nicht benötige. Das ist nämlich ein Ausbildungsmangel, der durchaus abgestellt werden muss und kann, wie es in manchen FWen durchaus geschieht. Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenz EN 1846 unterschied geländegängig und geländefähig möge auch noch beachtet werden... Eben, und en 16/24 hat z.B. in den hiesigen Regionen und vielen anderen geländeGÄNGIG zu sein und das schafft kein HLF. Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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