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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Dauerlichthupe noch erlaubt? | 27 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 348703 | ||
Datum | 12.07.2006 16:15 MSG-Nr: [ 348703 ] | 10430 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid - Ist das in D noch erlaubt? Auszug aus Einsatzfahrzeuge - Technik, Reihe www.einsatzpraxis.org: 4.7.6.1 ?Springlichtschaltungen? Als ?Springlichtschaltung? wird intermittierendes Fernlicht (automatisches Auf- und Abblenden) bezeichnet. Es ist nach DEKRA, 2003, grundsätzlich unzulässig, da eine sehr hohe Blendgefahr besteht, wenn es z.B. nachts benutzt wird. Einige Bundesländer bzw. Polizeien lassen nach wie vor Ausnahmen zu, obwohl es von Seiten der Innenministerkonferenz eine Initiative zum grundsätzlichen Verbot gab, vgl. Bundesinnenministerium, Aktenzeichen BGS II 4-671 400/40- vom 15. Februar 2001; Bundesverkehrsministerium, Aktenzeichen S33/36.25.61-00/I BM 2001 vom 19. März 2001. Mittlerweile gibt es erneut abweichende Länderreglungen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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