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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Welche tragbare Leiter gilt als Rettungsweg? | 22 Beiträge | ||
Autor | Tors8ten8 V.8, Bernau bei Berlin / | 349329 | ||
Datum | 15.07.2006 13:43 MSG-Nr: [ 349329 ] | 14226 x gelesen | ||
Hallo Gerrit, Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Deshalb ein Link aus Berlin. Die Berliner Bauordnung unterscheidet sich in deinem befragten Bereich im wesentlichen nicht von der MBO http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20050929_bauobln.pdf Schau hier mal unter den Abschnitt 5. Angriffswege sind bauordungsrechtlich nicht definiert. Die Fw nutzt in der Regel die Rettungswege auch als Angriffsweg. Letzendlich sind alle zugelassenen tragbaren Leitern, mit denen es möglich ist den Anleiterpunkt zu erreichen, auch als 2. Rettungsweg einsetzbar. Grüße Torsten | ||||
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