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RubrikTaktik zurück
ThemaWelche tragbare Leiter gilt als Rettungsweg?22 Beiträge
AutorTors8ten8 V.8, Bernau bei Berlin / 349329
Datum15.07.2006 13:43      MSG-Nr: [ 349329 ]14200 x gelesen

Hallo Gerrit,

Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Deshalb ein Link aus Berlin. Die Berliner Bauordnung unterscheidet sich in deinem befragten Bereich im wesentlichen nicht von der MBO

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20050929_bauobln.pdf

Schau hier mal unter den Abschnitt 5.

Angriffswege sind bauordungsrechtlich nicht definiert. Die Fw nutzt in der Regel die Rettungswege auch als Angriffsweg.

Letzendlich sind alle zugelassenen tragbaren Leitern, mit denen es möglich ist den Anleiterpunkt zu erreichen, auch als 2. Rettungsweg einsetzbar.

Grüße
Torsten



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