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RubrikTaktik zurück
ThemaWelche tragbare Leiter gilt als Rettungsweg?22 Beiträge
AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / 349360
Datum15.07.2006 19:27      MSG-Nr: [ 349360 ]14077 x gelesen

Moin,

das ist ja gerade das Problem wo Steht der Typ der Leiter geschrieben?

hier der Auszug aus der BauO NW
3) Für jede Nutzungseinheit müssen in jedem Geschoß mit einem Aufenthaltsraum zwei Rettungswege vorhanden sein; die Rettungswege dürfen innerhalb eines Geschosses über einen gemeinsamen notwendigen Flur führen. Der erste Rettungsweg muß in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen; der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden.

Gibt es eventuell eine ergänzenden Erlass oder eine Komentar dazu ?




Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


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