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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Motorsägenausbildung | 26 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 349370 | ||
Datum | 15.07.2006 22:31 MSG-Nr: [ 349370 ] | 12290 x gelesen | ||
Geschrieben von Eike Zimmermann PS: Ich komm aus Niedersachsen Dann will dir mal ein Niedersachse antworten :-)) Es ist jetzt auch bei uns in Arbeit, das nur noch speziell ausgebildete FM (SB) mit der Motorkettensäge arbeiten dürfen. Die FUK Nds ist dabei (oder auch schon fertig), die Modulausbildung vorzuschreiben. Im Moment läuft (oder lief) die Abstimmung der Module mit der Ausbildung der UVV Forsten, damit bei uns nichts drin steht, was wo möglichst anderen Orts verboten ist (du weißt, man lästert sonst wieder über uns). Bisher war es ausreichend, wenn man den Ausbildungslehrgang "Technische Hilfeleistung" besucht hat, um mit der Motorsäge arbeiten zu dürfen. Man hat jedoch eingesehen, das die darin vorgesehenen drei Unterrichtsstunden doch etwas wenig sind. Diese Ausbildung reicht dann nur noch für "einfache" Arbeiten wie z.B. am Dachstuhl, zuschneiden von Abstützungen oder dünnes Schwachholz. Für alles andere braucht man zukünftig für die Arbeit mit der MKS mindestens die Module 1+2, für Fällarbeiten Modul 3 und für spezielle Arbeiten wie aus dem Arbeiskorb der DLK / des TM heraus auch eine weitergehende Ausbildung (Modul 5) und auch zusätzliche Schutzbekleidung. Übrigens will man die Vorgabe, das zur Schutzausrüstung auch Schuhwerk mit Schnittschutzeinlage gehört, streichen, denn dann müssten entweder alle die gleiche Schuhgröße haben und sich dann die Stiefel teilen ( :-( ) oder es müssten für alle die die Säge führen dürfen, Stiefel angeschafft werden. Die Vorgabe, das nur bei Gefahr im Verzug gesägt werden darf und man sonst auf Fachpersonal (Bauhof, Grünflächenamt ect) zurückgreifen soll bleibt bestehen, für das aufarbeiten von Windbruch ist die Absolvierung der Ausbildung nach Modul 1, 2 und 3; sowie eine mehrjährige berufliche Erfahrung in der Arbeit mit der Motorsäge voraussetzung. Übrigens soll auch in Nds die Vorschrift eingeführt werden, das nur noch entsprechend ausgebildete (und ausgerüstete) Privatpersonen in öffentlichen Wäldern sich Holz sägen dürfen. mfg Heinrich | ||||
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