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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Welche tragbare Leiter gilt als Rettungsweg? | 22 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 349376 | ||
Datum | 16.07.2006 08:45 MSG-Nr: [ 349376 ] | 14057 x gelesen | ||
Frag mal in Deiner Heimatstadt oder Nachbarstadt einen Brandschutztechniker Deines Vertrauens. Ich weiß, das es ein Schriftstück gibt, aus dem hevorgeht, das die Schiebleiter ausschließlich Angriffsweg der Feuerwehr ist, während die Steckleiter Angriffsweg und Rettungsweg ist. Wenn Dir der BST nicht helfen kann, mal beim IdF nachfragen. Übrigens ist ein Arbeitskollege von mir gerade da (am IdF), vielleicht kann er sich mal vor Ort schlau machen Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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