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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Welche tragbare Leiter gilt als Rettungsweg? | 22 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / | 349637 | ||
Datum | 17.07.2006 11:40 MSG-Nr: [ 349637 ] | 14152 x gelesen | ||
Moin, ich haben mal in den Kommentar von 1998 ( 9. Auflage Kommentar BauO NW von Gädtke, Böckenförde, Temme, Heinz ) nachgelesen. Und da folgende Interpretation zu den FW Rettungsgeräten gefunden. § 17 Der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr Frage: - ist diese in einem Aktuellern Kommentar anderes Beschrieben? - wird die Multifunktionsleiter dann auch bewährtete - Wo kommen die Leiterlängen und Rettunsghöhen aus dem Kommentar her ? - Welche Rechtliche verbindlichkeit hat eigendlich so ein Kommentar ? Gruß aus Hückelhoven Gerrit __________________________________________________ Info: Für eine Brandstiftung bekommt man keine Spendenquittung ! Seminar: BWL in „Non Profit“ Unternehmen | ||||
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