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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Welche tragbare Leiter gilt als Rettungsweg? | 22 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 349651 | ||
Datum | 17.07.2006 13:14 MSG-Nr: [ 349651 ] | 14209 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Gerrit Schulmeyer ich haben mal in den Kommentar von 1998 ( 9. Auflage Kommentar BauO NW von Gädtke, Böckenförde, Temme, Heinz ) nachgelesen. und so ausgebildet ist, daß sie diese als zweiten Rettungsweg einsetzten kann, Das find ich gut, und wie kann man das prüfen oder soll man das als FF nachweisen?? Alles ein Witz!! Mir graut davor, wenn ich mir Gedanken mache z.B. nachts ne 4-köpfige Familie mit der Schiebleiter aus dem 4.OG retten zu müssen!!! Und trotzdem wird sowas dann genehmigt!! *kopfschüttel* Gruß Michael Gruß Michael " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr! Das wäre traurig." Steve Martin | ||||
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