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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zwangsmitgliedschaft im Verein | 13 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 350222 | ||
Datum | 19.07.2006 13:59 MSG-Nr: [ 350222 ] | 6232 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Christian Rieke Das mag sein, aber sich in eine Feuerwehr einzuklagen, wird bestimmt auch kein Riesenspaß, Soll ja auch kein Riesenspaß sein, ist ähnlich wie bei Kündigungen (Arbeit/Wohnung) da wird zwar gerne gegen geklagt, nur hätte keiner der beiden da Freude dran, wenn es wirklich weiter gehen würde. In der Regel geht man dann getrennte Wege. Genauso hier. Wie schon geschrieben wurde: man muss ja nicht eintreten. Bei uns gibt es nach Aufnahme auch den obligatorischen Beitritt zum Förderverein, der allerdings völlig unabhängig von der Aufnahme ist. Da wir keine Beiträge erheben ist das eigenlich auch unproblematisch, nach einem Gespräch hat man in der Regel jeden von den Vorteilen überzeugt. Ich hätte auch keine Lust, dem einen die Kotletts teurer zu berechnen oder zu sagen, das haben wir mit den Mitteln des Fördervereins angeschafft, das darfst du jetzt aber nicht benutzen. Nachteile ergeben sich aus so einer Mitgliederschaft (ohne Beiträge) ja keine. Gruß Katja *dieselbstZwangsmitgliedindiversenInstitutionenist* "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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