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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaAbsturzsicherung - Gerätewartung6 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen350872
Datum22.07.2006 00:31      MSG-Nr: [ 350872 ]4218 x gelesen

Geschrieben von Daniel Schmidbergerrein von der Lebensdauer gibt es ja bestimmt auch irgendwelche vorschriften
1. Hersteller fragen
2. GUV-R 198 6.7, GUV-R 199 5.4 geben eher schwammige Auskunft.

Der Sachkundige, von dem die Gegenstände jährlich geprüft werden müssen, sollte die Entscheidung treffen können, wann die Ausmusterung erforderlich ist.

http://regelwerk.unfallkassen.de/


MkG Sascha


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