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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Leistungsspange - Erwerb auch mit Grundlehrgang | 16 Beiträge | ||
Autor | Tors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen | 351663 | ||
Datum | 26.07.2006 11:06 MSG-Nr: [ 351663 ] | 10373 x gelesen | ||
Hallo Susanne, folgende Vorraussetzungen sind bei der LSP dieses Jahr zu beachten: 1. Geburtsjahrgang 1988 bis 1991 also Höchstaler 18 2. Gültiger Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr ist also auf der Rückseite die Übernahme in die Einsatzabteilung eingetragen hat sich das Thema LSP erledigt. hier auch noch ein Link zur richtlinie inklusive Durchführungserläuterungen der DJF DJF Richtlinie LSp ansonsten wende dich doch mal an euren Kreisjugendwart oder die Kreisstoppuhr. Der sollte das ganze klären und beantworten können Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder. Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin. | ||||
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