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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN??? | 56 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 352560 | ||
Datum | 31.07.2006 08:44 MSG-Nr: [ 352560 ] | 21747 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Schwerdtner ganz schön schwierig zu kapieren!! also ich hab mir §52 und §53a durchgelesen!! daraus entnehme ich, das es gegen ein Orangelicht zur Absicherung nichts einzuwenden gibt!! Nur mal interessehalber: Was genau hast du gegen die Absicherung der Unfallstelle mit dem "normalen" Warnblinklicht, Warndreieck und ggf. Warnweste? Welchen Vorteil versprichst du dir von der Verwendung einer Rundumkennleuchte in Orange? Grüße Magnus | ||||
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