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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN???56 Beiträge
AutorMari8o D8., Nettetal / NRW352645
Datum31.07.2006 15:44      MSG-Nr: [ 352645 ]21711 x gelesen

Tach auch,

was wir hier umgangssprachlich Rundumkennleuchte oder kurz RKL nennen, gibt es in 2 Ausführungen. Einmal mit 12V / 55W / H1 Leuchtmittel und einmal mit 12V / 21W. Erstere sind zugelassen an Fahrzeugen bekannter Art, also in Blau bei Feuerwehrens, Polizeiens und Rettungswägens etc. pp. usw. und in gelb bei Müll, Schwertransport und ADAC etc. pp. usw. Letztere nennen sich Pannenleuchten und erfüllen die Anforderungen des § 53/53a, wenn sie denn Typgeprüft sind. Es gibt allerdings mittlerweile auch zugelassene Pannenleuchten in Blitztechnik. Google und ebay sind Dein Freund...

Aus eigner Erfahrung angemerkt: Ich hab noch nie erlebt, dass ein Autobahn-Polizist eine gelbe Magnet-RKL an einem Privatfahrzeug an einer vorbildlich abgesicherten Unfallstelle auf der Autobahn nach einem ~K - Prüfzeichen abgesucht hat. Bedankt haben sie sich dagegen schon öfters.

Wie das bei 15-jährigen auf'm Mofa aussieht, kann ich nicht sagen.

Grüße vom Niederrhein

Mario


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