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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN???56 Beiträge
AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg352650
Datum31.07.2006 15:59      MSG-Nr: [ 352650 ]21625 x gelesen

Geschrieben von werner neudeckerIch habe nicht von einer (wie hieß sie noch gleich mal bei der BW) Leuchte, Bodenhindernis, handelsüblich gesprochen, und die Ursprungsfrage auch nicht so verstanden, sondern für mich hörte sich das eher nach einer gelben RKL, handelsüblich und am Zigarettenanzünder anschließbbar, an.

Also eigentlich so ein Ding, wie ich es auch mitführe, allerdings nur mit schriftlicher Genehmigung z.B. bei der Begleitung von Baukrantransporten einsetze.

Und auf dieses Ding bezog sich meine Aussage und mein Zitat.


Schon klar. Ich wollte darauf raus, daß sich die StVZO nicht festlegt, wie eine Blinklampe auszusehen hat, in wie viele Richtungen sie blinkt (vielleicht sogar rundum?), wo sie steht, sondern nur, daß sie eben gelb blinkt. Und das tut eine gelbe RKL doch? Daß sie nicht in Fahrt benutzt werden darf, darüber war bereits Einigkeit.

Um vor einer Unfall- oder Pannenstelle zu warnen, darfst Du sogar eine brennende Fackel in den Flaggenhalter stecken, vorausgesetzt die Fackel ist typgeprüft ;-) .
Ex-geschützt sind ja wohl weder Blinklampe noch Fackel.

Viele Grüße,

Michael Schuckart



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