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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN??? | 56 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 352650 | ||
Datum | 31.07.2006 15:59 MSG-Nr: [ 352650 ] | 21625 x gelesen | ||
Geschrieben von werner neudecker Ich habe nicht von einer (wie hieß sie noch gleich mal bei der BW) Leuchte, Bodenhindernis, handelsüblich gesprochen, und die Ursprungsfrage auch nicht so verstanden, sondern für mich hörte sich das eher nach einer gelben RKL, handelsüblich und am Zigarettenanzünder anschließbbar, an. Schon klar. Ich wollte darauf raus, daß sich die StVZO nicht festlegt, wie eine Blinklampe auszusehen hat, in wie viele Richtungen sie blinkt (vielleicht sogar rundum?), wo sie steht, sondern nur, daß sie eben gelb blinkt. Und das tut eine gelbe RKL doch? Daß sie nicht in Fahrt benutzt werden darf, darüber war bereits Einigkeit. Um vor einer Unfall- oder Pannenstelle zu warnen, darfst Du sogar eine brennende Fackel in den Flaggenhalter stecken, vorausgesetzt die Fackel ist typgeprüft ;-) . Ex-geschützt sind ja wohl weder Blinklampe noch Fackel. Viele Grüße, Michael Schuckart | ||||
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