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Feuerwehrdienstvorschrift
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Atemschutzgeräteträger
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Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaKontaktlinsen im Einsatz?!30 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW352864
Datum01.08.2006 16:19      MSG-Nr: [ 352864 ]19443 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Jan JendruckSagt denke ich alles aus.

Sehe ich auch so.

Geschrieben von Jan JendruckDie Notwendigkeit der Maskenbrille ergibt sich ja aus o.G.
Gerade das sagt der Satz in der FwDV 7 eben nicht. :-) Und genau das wird auch in der Erläuterung zur FwDV 7 so gesagt.
Es gibt Personen, die erreichen das erforderliche Sehvermögen mit Kontaktlinsen, also nicht NUR mit Brille. Ich würde jedem Kontaktlinsenträger zwar auch zusätzlich eine Maskenbrille stellen, damit er im Falle, dass er die Linsen nicht trägt, auch als AGT eingesetzt werden kann.
Geschrieben von Dipl.-Ing. Lutz Rieck, Vorsitzender der Projektgruppe FwDV des AFKzV und Dipl.-Ing. Hermann Schröder, Vorsitzender der Arbeitsgruppe FwDV 7 in Erläuterungen zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 ?Atemschutz?: Die Dienstvorschrift regelt nicht, ob Maskenbrille oder Kontaktlinsen getragen werden können. Das muss der Atemschutzgeräteträger selbst entscheiden.
Es sei an dieser Stelle jedoch darauf hingewiesen, dass das Tragen von Kontaktlinsen zu Problemen führen kann (Austrocknen oder Verrutschen) und dadurch unter Umständen die Sicherheit gefährdet wird.


Gruß
Sven



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