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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÜbernahme der Freistellung6 Beiträge
AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW352960
Datum02.08.2006 09:11      MSG-Nr: [ 352960 ]4587 x gelesen

Hallo,

Grundsätzlich ist das möglich wenn die entsprechenden Behörden (die für die Verpflichtung zuständig sind) einverstanden sind.

mfG
Hilmar



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