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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr in Malchow? | 62 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 353063 | ||
Datum | 02.08.2006 20:11 MSG-Nr: [ 353063 ] | 21508 x gelesen | ||
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Hi! Nach dem Zeitungsartikel habe ich da doch so meine Zweifel, ob ide Einberufung einer Pflichtfeuerwehr so zulässig war. Voraussetzung ist ein nicht ausreichender abwehrender Brandschutz. Wenn sich kein neuer, dem Bürgermeister genehmer Wehrleiter findet, begründet das meines Erachtens noch nicht, dass die gesamte FF aufzulösen ist. Das war mit Sicherheit nicht im Sinne des Gesetzgebers, als er die Pflichtfeuerwehr in das Gesetz aufnahm. Wenn ein Wehrführer Verfehlungen begeht, kann man den Absetzen und einen neuen einsetzen und den dann die Feuerwehr, falls erforderlich, auf Vordermann bringen lassen. Der Weg ist zumindest maximal unkonventionell! Gruß Sven | ||||
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