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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr in Malchow? | 62 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8H., Trittau / S-H | 353116 | ||
Datum | 03.08.2006 09:09 MSG-Nr: [ 353116 ] | 21525 x gelesen | ||
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Hallo Sven, korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte. Wenn die Gemeindevertretung eine Pflichtfeuerwehr einsetzen will, muss vorher die FF aufgelöst werden. Somit gibt es rein theoretisch für den Zeitraum zwischen Auflösung der FF und Einsetzen der PF keine Feuerwehr, demnach ist in diesem Zeitraum auch keiner mehr Mitglied der Feuerwehr. Bei der Auswahl der zukünftigen Mitglieder der PF sollte man sicherlich aus Kosten- und Erfahrungsgründen auf die ehemaligen FF-Kameraden zurükgreifen, aber das ist IMO keine Muss-Bestimmung. Das hat also zur Folge, dass die Quirulanten kein Anrecht auf Dienst in der PF haben. Da sie selber den Dienst in der FF quitierten, kann man davon ausgehen, dass sie in der PF auch nicht zu den Leistungsträgern gehören werden. Vielleicht werden sie nach einiger Zeit, wenn viel Gras gemäht wurde, wieder freiwillig eintreten. Zu dem Thema, ob die PF überhaupt gerechtfertigt ist, verweise ich nur mal auf den Artikel vom 02.08.2006 in der OZ, in dem als Begründung auch das Nichterreichen der Sollstärke von 38 FM(SB) aufgeführt wird. Das alleine reicht allemal aus. Persönlich empfinde ich diese Maßnahme auch nicht als sehr geschickt, muss aber dazu sagen, dass ich keinerlei Hintergrund (abgesehen von den Medienberichten) kenne und es manchmal vielleicht wirklich keinen anderen Ausweg mehr gibt. mit kameradschaftlichen Grüssen Gunnar | ||||
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