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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr in Malchow?62 Beiträge
AutorDirk8 W.8, Strasburg / M-V353195
Datum03.08.2006 14:16      MSG-Nr: [ 353195 ]21628 x gelesen
Infos:
  • 03.08.06 Stadt in Mecklenburg löst "mafiöse" Feuerwehr auf
  • 01.08.06 Malchows Feuerwehr gilt als „mafiös“

  • Zitat: "?Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts, kein Privateigentum, deshalb darf man auch nicht per Feuerwehrauto zur Demonstration fahren, wie in Malchow?, schimpfte [Landesbrandschutzwart] Schomann."

    Sofern das der Landesbrandmeister überhaupt so gesagt hat, muss man dem (ersten Halbsatz) wohl ausdrücklich widersprechen!

    Freiwillige Feuerwehren sind (zumindest in M-V) "gemeindliche Einrichtungen,
    ohne eigene Rechtspersönlichkeit", d.h., sie gehören zur Gemeinde, genau wie z.B. eine Stadtbibliothek *gg* (wenn sie auch andere Dienstzeiten hat).
    Auf keinen Fall ist eine FFw eine Körperschaft öffentlichen Rechts, dass sind in M-V z.B. die Kreisfeuerwehrverbände, diese sind sozusagen juristisch selbständig.

    Zur Problematik Fw Malchow kann ich nur sagen, dass ich mich schon sehr oft mit ehemaligen Kameraden der Fw Malchow unterhalten habe.
    Man sollte eigentlich den Hut vor dem Bürgermeister ziehen -welcher Kommunalpolitiker hat heute schon den Mut, so eine Schwäche in seiner Gemeinde öffentlich zuzugeben, wo doch "immer alles so gut läuft"-, dass er seine Pflicht wahrnimmt und offensichtliche Mißstände in einer gemeindlichen Einrichtung beseitigen will.

    Die Kommune hat doch nicht gesagt, sie will keine Feuerwehr mehr unterhalten, sie positioniert sich eindeutig dazu, indem sie ja weiterhin eine (Pflicht)feuerwehr unterhalten will.

    Manchmal tut es halt auch weh alte Bärte abzuschneiden und wenn sich offensichtlich unhaltbare Zustände nicht anders beseitigen lassen, warum nicht mal so ? Besser so, als wenn durch Weggucken schlimmeres passiert.

    Allein das öffentliche Auftreten einiger "Führungskräfte" dieser Wehr zeugt wohl schon vom dem Niveau, dass dort herrscht (hoffentlich geherrscht hat).



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