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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr in Malchow? | 62 Beiträge | ||
Autor | Lars8 H.8, Havetoftloit / S-H | 353221 | ||
Datum | 03.08.2006 17:55 MSG-Nr: [ 353221 ] | 21468 x gelesen | ||
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Moin Dirk! Ich muß leider Deine Richtigstellung leider korrigieren. Geschrieben von Dirk Wieczorek Freiwillige Feuerwehren sind (zumindest in M-V) "gemeindliche Einrichtungen, So weit, so richtig. Und weil die Gemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist, ist die FF als ein Teil von ihr dies ebenfalls (Bundesrecht). Geschrieben von Dirk Wieczorek Auf keinen Fall ist eine FFw eine Körperschaft öffentlichen Rechts, dass sind in M-V z.B. die Kreisfeuerwehrverbände, diese sind Dies ist so nicht richtig. Die Kreisfeuerwehrverbände sind eingetragene Vereine, also somit Körperschaften des privaten Rechts. Die Einteilung in öffentliches oder privates Recht hat nichts mit der juristischen Selbständigkeit der Körperschaften zu tun. Hier ist nur der Bezug zu den Gesetzen und anderen Vorschriften von Bedeutung. MkG Lars Schöne Grüße aus Angeln | ||||
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