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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr in Malchow?62 Beiträge
AutorLars8 H.8, Havetoftloit / S-H353221
Datum03.08.2006 17:55      MSG-Nr: [ 353221 ]21468 x gelesen
Infos:
  • 03.08.06 Stadt in Mecklenburg löst "mafiöse" Feuerwehr auf
  • 01.08.06 Malchows Feuerwehr gilt als „mafiös“

  • Moin Dirk!

    Ich muß leider Deine Richtigstellung leider korrigieren.

    Geschrieben von Dirk WieczorekFreiwillige Feuerwehren sind (zumindest in M-V) "gemeindliche Einrichtungen,
    ohne eigene Rechtspersönlichkeit", d.h., sie gehören zur Gemeinde, genau wie z.B. eine Stadtbibliothek *gg* (wenn sie auch andere Dienstzeiten hat).


    So weit, so richtig. Und weil die Gemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist, ist die FF als ein Teil von ihr dies ebenfalls (Bundesrecht).

    Geschrieben von Dirk WieczorekAuf keinen Fall ist eine FFw eine Körperschaft öffentlichen Rechts, dass sind in M-V z.B. die Kreisfeuerwehrverbände, diese sind
    sozusagen juristisch selbständig.


    Dies ist so nicht richtig. Die Kreisfeuerwehrverbände sind eingetragene Vereine, also somit Körperschaften des privaten Rechts.

    Die Einteilung in öffentliches oder privates Recht hat nichts mit der juristischen Selbständigkeit der Körperschaften zu tun. Hier ist nur der Bezug zu den Gesetzen und anderen Vorschriften von Bedeutung.

    MkG
    Lars


    Schöne Grüße aus Angeln

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