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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 354020 | ||
Datum | 08.08.2006 20:40 MSG-Nr: [ 354020 ] | 180144 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Bildhauer darin, dass der gemeine RettAss so ungefähr gornöscht ohne Notarzt darf, die Notkompetenz ungefähr so Standfest wie ne Kugel ist ... Und Du glaubst, daß sich das ändert, wenn man die Ausbildung um ein Jahr verlängert? Wohl eher nicht. Die gesetzliche Grundlage bleibt die selbe. Das ist in Deutschland ein Mentalitätsproblem. So lange eben jede Medikamentengabe auch nach SOP als ausschließliche Tätigkeit der ärztlichen Heilkunst angesehen wird, so lange ist es völli egal ob der nicht studierte das zwei, drei, fünf oder 20 Jahre gelernt hat. Du bist eben kein Arzt. Ach ja. m.E. könnte man den RettAss durchaus höher ansedeln. Dann würde ich das aber nicht als dreijährige Berufsausbildung ansetzen, sondern als Ausbildung auf einer BA. 3-4 jahre tlw. "Studium" und tlw. Praxisausbildung. Und natürlich mit den entsprechenden schulischen Eingangsvoraussetzungen. Geschrieben von Daniel Bildhauer Achja, nochwas, im Prinzip isses doch völlig egal ob die BF oder das DRK oder die JUH oder Private den RD fahren oder? Für die BF nicht. Zumal es in der Vergangenheit mehr als ein Mal vorgekommen ist, daß zivile Anbieter irgend wann den Bach runter sind und die Feuerwehr dann einsringen mußte. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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