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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 354023 | ||
Datum | 08.08.2006 20:51 MSG-Nr: [ 354023 ] | 180066 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Pfeiffer das Problem können die Berufsfeuerwehren recht einfach lösen. Statt einer technischen/handwerklichen Ausbildung wird der RA als Einstellungsvoraussetzung benötigt. Mindestens eine plant genau das (Berufsausbildung zum RA bei der FW vor Eintritt in das Beamtenverhältnis) Muss man auf jeden Fall mal beobachten. Wir bilden ab 1.10. Feuerwehrhandwerker aus, aber wir brauchen 18 Monate dafür, und das dürfte vmtl. nicht zuviel sein. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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