News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Löschzug:
Taktische Einheit der Feuerwehr. (siehe FwDV3, früher auch FwDV 5)
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaDRk und RettAssG178 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg354044
Datum08.08.2006 22:37      MSG-Nr: [ 354044 ]180114 x gelesen
Infos:
  • 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de

  • Geschrieben von Jan SüdmersenKeine Schornsteinfeger, KFZ-Mechaniker, Elektriker, etc mehr auf dem Löschzug..

    Hallo,

    da stellt sich die Frage welches Anforderungsprofil auf dem LZ notwendig ist. Bringen die heutigen Spezialberufe ohne das frühere Breitbandwissen wirklich so viel?

    Wäre aber auch kein Problem, da ja auch nach Bedarf ausgesucht und ausgebildet werden könnte. z.B. bis zum Laufbahnlehrgang:

    - Rettungsassistent plus Gruab mit zusätzlicher Technikkomponente oder

    - technischer/handwerklicher Beruf plus Gruab und die Ausbildung zum RS

    Also als Einstellungsvoraussetzung könnte nach Bedarf ein RA oder ein technisch/handwerklicher Beruf zur Ausbildung eingestellt werden.

    Ich glaube, dass es auch zukünftig die Möglichkeit des Quereinstieges über den RS zum RA geben wird, so dass auch nach dem Laufbahnlehrgang noch nach dem anfallenden Personalbedarf gesteuert werden könnte.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.222


    DRk und RettAssG - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt