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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Deutsches Rotes Kreuz
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaDRk und RettAssG178 Beiträge
AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W354051
Datum08.08.2006 22:56      MSG-Nr: [ 354051 ]179797 x gelesen
Infos:
  • 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de

  • Geschrieben von Gerhard PfeifferIch glaube, dass es auch zukünftig die Möglichkeit des Quereinstieges über den RS zum RA geben wird, so dass auch nach dem Laufbahnlehrgang noch nach dem anfallenden Personalbedarf gesteuert werden könnte.
    Dafür wird natürlich gesorgt werden und zwar nicht wegen der Feuerwehr sondern wegen der Ehrenamtlichen im DRK o.a.
    Gruß
    Andreas



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