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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
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Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Intensivtransportwagen;
Speziell ausgestattete Fahrzeuge um Intensivpatienten zu verlegen
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaDRk und RettAssG178 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen354118
Datum09.08.2006 11:58      MSG-Nr: [ 354118 ]179504 x gelesen
Infos:
  • 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de

  • Geschrieben von Ingo zum Felde

    Natürlich gehört alles in eine RA Ausbildung was der gemeine Helfer in einer San/ Betreuungseinheit als Grundausbildung macht.


    Ja. Es wird aber nicht überall gemacht.

    Geschrieben von Ingo zum FeldeDeshalb müssen aber nicht (wie im Vórschlag von Claus) alle Berufsanfänger eine Gruppenführerausbildung machen

    Kann sinnvoll sein.

    Geschrieben von Ingo zum FeldeDeshalb ist das auch eher kein Einsatzbereich für einen RA (nur als Fahrer und wenn ein ITW einmal retten muss). Die qualifizierte Assistenskraft ist ein A+I Fachpflegekraft und die Qualifikation NA ist auch nicht ausreichend (siehe DIVI Empfehlung).


    Jain. Die Möglichkeit, RettAss entsprechend zu schulen existiert ja. Das die A+I-Ausbildung als KP nicht schadet, sehe ich ja genauso.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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