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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen | 354122 | ||
Datum | 09.08.2006 12:04 MSG-Nr: [ 354122 ] | 179672 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Ingo zum Felde Deshalb müssen aber nicht (wie im Vórschlag von Claus) alle Berufsanfänger eine Gruppenführerausbildung machen Kann man sicher drüber streiten, ich denke jedoch, dass ein RettAss als Führer eines Rettungsmittels und als "Einheitsführer RD bis Eintreffen OrgL" durchaus eine Qualifikation haben sollte, die vergleichbar ist mit einem GF Sandienst (angepaßt auf RD). Man schaue sich nur in der Praxis an, wie es im RD mit Rückmeldungen, Lageerkundungen, taktischen Überlegungen oftmals aussieht - nämlich eher mau. Ob wir die Qualifikation dann GF nennen, ist mir letztlich egal, aber was spricht dagegen? Geschrieben von Ingo zum Felde Deshalb ist das auch eher kein Einsatzbereich für einen RA (nur als Fahrer und wenn ein ITW einmal retten muss). Die qualifizierte Assistenskraft ist ein A+I Fachpflegekraft und die Qualifikation NA ist auch nicht ausreichend (siehe DIVI Empfehlung). D'accord, allerdings müssen RTW dennoch oft genug derlei Transporte fahren, weil ITW nie in der Fläche und Zeit verfügbar sein werden wie RTW. Bei einer zeitkritischen Intensivverlegung auf dem Land kann ich nicht erst auf den ITW aus XY warten, so dass auch RTW-Besatzungen ein Grundwissen haben müssen für Intensivtransporte, das heute oft nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist. Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | ||||
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