News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rettungsdienst
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungsdienst
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Intensivtransportwagen;
Speziell ausgestattete Fahrzeuge um Intensivpatienten zu verlegen
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Intensivtransportwagen;
Speziell ausgestattete Fahrzeuge um Intensivpatienten zu verlegen
Intensivtransportwagen;
Speziell ausgestattete Fahrzeuge um Intensivpatienten zu verlegen
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaDRk und RettAssG178 Beiträge
AutorClau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen354122
Datum09.08.2006 12:04      MSG-Nr: [ 354122 ]179672 x gelesen
Infos:
  • 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de

  • Moin,

    Geschrieben von Ingo zum FeldeDeshalb müssen aber nicht (wie im Vórschlag von Claus) alle Berufsanfänger eine Gruppenführerausbildung machen
    Kann man sicher drüber streiten, ich denke jedoch, dass ein RettAss als Führer eines Rettungsmittels und als "Einheitsführer RD bis Eintreffen OrgL" durchaus eine Qualifikation haben sollte, die vergleichbar ist mit einem GF Sandienst (angepaßt auf RD). Man schaue sich nur in der Praxis an, wie es im RD mit Rückmeldungen, Lageerkundungen, taktischen Überlegungen oftmals aussieht - nämlich eher mau. Ob wir die Qualifikation dann GF nennen, ist mir letztlich egal, aber was spricht dagegen?

    Geschrieben von Ingo zum FeldeDeshalb ist das auch eher kein Einsatzbereich für einen RA (nur als Fahrer und wenn ein ITW einmal retten muss). Die qualifizierte Assistenskraft ist ein A+I Fachpflegekraft und die Qualifikation NA ist auch nicht ausreichend (siehe DIVI Empfehlung).
    D'accord, allerdings müssen RTW dennoch oft genug derlei Transporte fahren, weil ITW nie in der Fläche und Zeit verfügbar sein werden wie RTW. Bei einer zeitkritischen Intensivverlegung auf dem Land kann ich nicht erst auf den ITW aus XY warten, so dass auch RTW-Besatzungen ein Grundwissen haben müssen für Intensivtransporte, das heute oft nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist.


    Gruß, Claus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.141


    DRk und RettAssG - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt