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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | |||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 354221 | |||
Datum | 09.08.2006 20:41 MSG-Nr: [ 354221 ] | 179328 x gelesen | |||
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Ah, das bringt mich zu meinem Lieblingsthema: Auch Sanitätsdienste kann man ohne weiteres als Gewerbe bezeichnen.... Soll sich doch mal einer bei Bosch als ehrenamtlicher Einspritzpumpenmonteur am Band für die Nachtschicht bewerben. Die Städte und Gemeinden ebenfalls (Stichwort: Feuerwehr). Da nimmt man sogar noch in kauf, daß die ehrenamtlichen eine schlechtere Ausbildung haben... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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