News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikSonstiges zurück
ThemaUrteil Organisationsverschulden bei Übermüdung7 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW354346
Datum10.08.2006 12:36      MSG-Nr: [ 354346 ]4101 x gelesen

Geschrieben von Gerhard PfeifferProblematisch kann ich es mir vorstellen, wenn Schichtdienstler (BF oder freie Wirtschaft) nach 12 bis 14 Stunden oder länger (Arbeit plus Fahrzeiten), als begehrte "Tagesfreizeitler" mit Fahrzeugen der FF ausrücken.

Wenn das so ein Problem ist, dann gehe ich davon aus, dass alle entsprechenden Kollegen KEINE Nebentätigkeitsgenehmigungen bekommen, oder diese nur unter der Auflage erteilt werden, dass im Anschluß an den regulären Dienst und vor dem nächsten Dienst über eine definierte Zeit KEINE Arbeitsleistung erbracht werden darf.
Dies ist im Sinne der Arbeitnehmer zu überwachen.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.106


Urteil Organisationsverschulden bei Übermüdung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt