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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 354468 | ||
Datum | 10.08.2006 18:58 MSG-Nr: [ 354468 ] | 179287 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christoph Pries Ich entnehme daraus, dass ihr nur? Beamte in den Werkstätten beschäftigt. Da entnimmst Du falsch! Aber auch in Ausschreibungen für Angestellte kann man "besonders geeignete Berufe" aufnehmen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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