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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaDRk und RettAssG178 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen354475
Datum10.08.2006 19:58      MSG-Nr: [ 354475 ]179218 x gelesen
Infos:
  • 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de

  • Geschrieben von Andreas BräutigamIch rechne damit, dass nach Anhebung der Ausbildungszeit auch eine (durchaus legitime!) Tarifdebatte entsteht bzw. verstärkt wird.

    Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Dass konnte man z.B. bei den Piloten der LH sehen.
    Wenn es (deutlich) mehr RA als Arbeitsplätze gibt wird sich da nicht viel ändern. Der finazielle Abstand vom RS zum RA ist ja auch nicht berauschend.

    Gruß
    Ingo



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