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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Seilwinde - Austauschfristen - Hydraulikschläuche | 20 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 354691 | ||
| Datum | 11.08.2006 18:33 MSG-Nr: [ 354691 ] | 6616 x gelesen | ||
Alles bezogen auf die genannte ZH 74/1. Ja nur da gegen spricht die Geräteprüfordnung da steht Hydaraulikleitungen an Rettungsgeräten nach 10 Jahren. Aber unter was fällt die Winde zu den Rettungsgeräten ja eigentlich nicht. Wenn man aber argumentiert die 10 Jahre sind "genehmigt" weil nicht so oft genutzt dann muss ja eigentlich die Winde da noch eher drunter fallen weil da ist ja eigentlich noch weniger. | ||||
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