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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 354706 | ||
Datum | 11.08.2006 19:31 MSG-Nr: [ 354706 ] | 179194 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Denn das FwG ist hier m.E. immer noch die führende Regelung (ja, ich weiß, die HiOrg lesen das nicht gern und ich hätte auch lieber eine Regelung wie das FSHG wo das klar geregelt ist). Die BaWü-Regelung ist sehr unglücklich; streng genommen gibt es im Rettungsdienst gar keinen Einsatzleiter (da ist ja gut, wenn der FW-EL quasi einspringt)... und der zu bildende Einsatzstab ist bei üblichen Einsätzen auch Käse. Geschrieben von Christian Fischer Denn was habe ich davon, wenn die Fahrzeuge des RD mit die Flächen zuschießen, die ich brauche. Oh ja... Geschrieben von Christian Fischer Zumal ich das mit der Ordnung des Raumes als FwFüKraft in den Lehrgängen irgend wie gelernt habe, der nomale RettAss eher weniger. Ansonsten bediene ich mich eben der FüStruktur des RD (mit OrgL und LNA) dann als Abschnittsleiter. Wenn sich der OrgL auch als OrgL und nicht als "RD-EL" sieht, klappt das ja auch gut. Die Grundsätze der Einsatzstellenorganisation muss ein RA aber auch drauf haben, es ist ja wenig zweckmäßig, bei jedem Wohnungsbrand den OrgL zu rufen. Was soll der da? | ||||
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