News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Organisatorischer Leiter
Katastrophenschutz
Rettungsdienst
Einsatzleiter
Organisatorischer Leiter
Einsatzleiter
Einsatzleiter
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaDRk und RettAssG178 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen354859
Datum12.08.2006 19:29      MSG-Nr: [ 354859 ]178870 x gelesen
Infos:
  • 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de

  • Wenn ich in Ba-Wü als Feuerwehr an einer Einsatzstelle tätig bin, an der sowohl RD-Einheiten als auch z.B. DRK-Ortsvereine (SEG o.ä.) Verletzte versorgen und sich sowohl ein hauptamtlicher OrgL als auch ein ehrenamtlicher KBL rumtreibt - wer ist mein Ansprechpartner?

    Für die RD-Einheiten (egel welches Betreibers) ist es der vom Kreis bestellte OrgL. Die Einheiten die als Teil des KatS vor Ort sind unterstehen (außerhalb von K-Lagen) dem jeweiligen Einsatzleiter der Feuerwehr (dürfte in allen BL so sein), ansprechpartner ist also deren Einheitsführer. Irgendwelche Vereinsinternen Funktionen der HiOrgs sind ersteinmal irrelevant.

    Anderes Beispiel:

    Veranstaltung mit San-Dienst entwickelt sich aufgrund eines Schadensereignisses zu einem Einsatz für Fw und RD. Der RD untersteht dem EL der Fw (sofern nicht OrgL als Zwischenstufe auftritt), der San-Dienst untersteht keinem und ist ersteinmal nur dem Auftraggeber und seiner Org verpflichtet.
    Lustig wirds wenn Org-Intern festgelegt ist, daß der EL des San-Dienstes eine gelbe Weste trägt. Ist eine der wenigen Momente wo an einer Einsatzstelle zwei Leutchen mit so einer Weste rumrennen könnten (wobei der EL des San-Dienstes mit dem Einsatz als solchem nichts zu tun hat).

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.155


    DRk und RettAssG - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt