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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 354955 | ||
Datum | 13.08.2006 10:45 MSG-Nr: [ 354955 ] | 179331 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Das ist bei Euch nur so, weil es irgend jemand der die Begriffe durcheinandergewürfelt hat irgend wie nicht wirklich den Durchblick hatte, was er da macht. Naja, auf jeden Fall gibt´s bei uns nicht was weiß ich wie viel EL für RD, SEG usw.! Ein KBL z.B. ist bei uns für seine BRK Bereitschaften zuständig, im Einsatz hat er aber keine EL Funktion. Egal ob San. Dienst, SEG oder RD, im Einsatz unterstehen alle dem OrgL (K-Einsatz) oder dem ELRD (im RD Einsatz). Den ÖEL gibt es nur bei Großschadenslagen, und dieser untersteht direkt dem Landrat. Der ÖEL ist bei uns der Kreisbrandrat oder sein Vertreter im Amt. MkG. Christof | ||||
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