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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 354964 | ||
Datum | 13.08.2006 11:23 MSG-Nr: [ 354964 ] | 178929 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Christof Strobl Was ist denn in Deinem schönen Bundesland, wenn ich mit einem RTW zu einem VU komme, und die FW nachalarmieren lasse? wenn der Einsatz entsprechend dem Feuerwehrgesetz eine Aufgabe der Feuerwehr ist dann ist dann übernimmt die Feuerwehr die Einsatzleitung. Geschrieben von Christof Strobl Geschrieben von Christian FischerDann Streifen weg und zurück auf die Schulbank. Wo wir wieder beim Thema der echten Qualität der FüKräteausbildung und dem Verfalldaztum bzw. zwingenden Fortbildung wären. leider nein :-( MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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