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Einsatzleiter
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaDRk und RettAssG178 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen354966
Datum13.08.2006 11:25      MSG-Nr: [ 354966 ]178836 x gelesen
Infos:
  • 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de

  • Geschrieben von Guido LobermannDa die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Aufgabe der Gemeinden ist, stellt diese doch wohl auch den Einsatzleiter? OrgL+LNA sind ggf. Einsatzabschnittsleiter oder bei einem reinen RD-Einsatz von mir aus auch EL

    Nein so verstehe ich die Rechtslage nicht.
    Nach RDG §7
    http://www.m-pet.de/Recht_/Landesrecht/West_/Niedersachsen/NRettDG/nrettdg.html

    Da steht für die örtliche Einsatzleitung (LNA+ Tech. Leiter RD):"Sie ist gegenüber den am Einsatzort tätigen Personen an Stelle der Rettungsleitstelle weisungsbefugt, jedoch nicht gegenüber der Pilotin oder dem Piloten in flugtechnischen Angelegenheiten."

    Irgendeine Verbindung mit dem Brandschutzgesetz kann ich nicht erkennen
    http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de/servlets/download?C=14774288&L=20

    Eine gemeinsame Einsatzleitung für Brandschutz, Hilfeleistung (als Aufgabe der Gemeinde) und Rettungsdienst (als Aufgabe des Kreises) unterhalb des K-Falls kann ich nicht erkennen.

    Gruß
    Ingo



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