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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 354968 | ||
Datum | 13.08.2006 11:35 MSG-Nr: [ 354968 ] | 179069 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Soweit es sich um ein originäres Tätigwerden nach FwG ba-Wü und nicht nur um Amtshilfe handelt - ja. Soweit verstanden. Das kann Vorteile haben! Geschrieben von Christian Fischer Was bei K-Alarmen wie Flächenlage nicht der Fall sein wird und bei reinen Punktlagen wird es sich der Landrat (aus Kostengründen) schön überlegene, ob er den K-Schalter umlegt. Das ist immer so, hat aber mit der Einsatzleitung nichts zu tun. Die Kosten sind aber oft dafür verantwortlich, dass heute oft mal eher K- Alarm ausgelöst wird, als das noch vor Jahren der Fall war! Welche Qualifikation (Ausbildungen) muss bei Euch der EL der FW mind. haben? MkG. Christof | ||||
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