News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 355032 | ||
Datum | 13.08.2006 14:57 MSG-Nr: [ 355032 ] | 178877 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Christian Fischer Denn die Kosten für z.B. nachalarmierte Kräfte ohne KatAlarm trägt die Gemeinde für die er örtlich zuständig ist. Hier fallen bei uns keine Kosten an (für andere Fw.)! Bis zu 15 km Luftlinie ist jede Gemeinde verpflichtet "ihre Fw" kostenlos "zur Verfügung zu stellen". Auch wenn z.B. Sonderfahrzeuge aus weiter entfernten Gemeinden angefordert werden, wurden hier bei uns gegenseitig noch keine Rechnungen gestellt! MkG. Christof | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|