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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung HLF 20/16 - Kabienenverlängerung oder Manschaftsraum im Aufbau? | 45 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 355229 | ||
Datum | 14.08.2006 14:08 MSG-Nr: [ 355229 ] | 29486 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Koopmann In welchen Punkten werdet ihr abweichen? Höhere zGM oder werdet ihr Punkte des HLF 20/16 weglassen? hab ich schon mal geschrieben, bei uns gilt eigentlich der Grundsatz mindestens Norm oder besser (mal mit Ausnahme des 9. Sitzplatzes - da haben wir schon mehrfach drüber diskutiert). Geht also nur mit höherer zGM, weil die Fahrzeuge an sich schwerer werden (Euro 4/5) UND die Grundbeladung mehr ist (u.a. 1.600 l Wasser). Ergo => 16 Tonner... (mehr als 16 geht nicht, wegen Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen aus dem Bestand) Vorgabe seit den 1970igern ist nunmal für uns: StrBa-Hebezeug, Erdung, Unterbau muß mit auf das HLF, weil das hier so geregelt ist. Machen andere anders, weiß ich auch. Nutzt mir nur nichts, wenn das hier so vorgegeben ist. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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