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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Kombination Auer-Maske mit Dräger-PA zulässig? | 35 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 356007 | ||
Datum | 17.08.2006 21:54 MSG-Nr: [ 356007 ] | 15603 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Jürgen Linne Laut Exam ja, Gewagte These... Geschrieben von Jürgen Linne so denn beide Teile ein gültige zulassung haben. Eine gültige Zulassung ist Grundvorauissetzung, dass die Dinger auch nur im Markt angeboten werden dürfen. Geschrieben von Jürgen Linne Infoblatt #5: Kombination von Atemanschlüssen und Druckluftflaschen Da steht kein Wort von zulässig, sondern das genaue Gegenteil. Dick umrandet in einem schwarzen Kasten. Die Exam schreibt, dass keine sicherheitstechnischen Bedenaken bestehen. Mit zulässig oder nicht hat das nichts zu tun. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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