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Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Regelt in NRW die Aufnahme und das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst, sowie die Dienstgrade der Feuerwehrmitglieder.
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMit 16 Jahren aktive Wehr in NRW?86 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW356031
Datum17.08.2006 23:57      MSG-Nr: [ 356031 ]33821 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Christian Rieke---
man hört, dass wohl in NRW Bestrebungen im Gange sind, ab einem Alter von 16 Jahren einen Übertritt in die Einsatzabt. zu ermöglichen.

Sagen wir mal so:
Mir ist (mindestens) eine Feuerwehr in NRW bekannt, in der es schon (bzw. eigentlich: wieder) 17-jährige Anwärter gibt. Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, ist mir aber unbekannt.

Wie verbindlich ist denn überhaupt die LVO-FF, welche Folgen können nicht-LVO-konforme Personalentscheidungen (Aufnahme unter 18, Beförderung ohne notwendige Bedingung zu erfüllen, abweichendes Diszplinarwesen, ...) denn für die Verantwortlichen haben?

Sind letztendlich solche Verwaltungsakte etwa nichtig, und der 17-jährige Anwärter ist in Wirklichkeit garkein FM(SB)?

Gruß,
Henning



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