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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 356031 | ||
Datum | 17.08.2006 23:57 MSG-Nr: [ 356031 ] | 33821 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Christian Rieke--- man hört, dass wohl in NRW Bestrebungen im Gange sind, ab einem Alter von 16 Jahren einen Übertritt in die Einsatzabt. zu ermöglichen. Sagen wir mal so: Mir ist (mindestens) eine Feuerwehr in NRW bekannt, in der es schon (bzw. eigentlich: wieder) 17-jährige Anwärter gibt. Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, ist mir aber unbekannt. Wie verbindlich ist denn überhaupt die LVO-FF, welche Folgen können nicht-LVO-konforme Personalentscheidungen (Aufnahme unter 18, Beförderung ohne notwendige Bedingung zu erfüllen, abweichendes Diszplinarwesen, ...) denn für die Verantwortlichen haben? Sind letztendlich solche Verwaltungsakte etwa nichtig, und der 17-jährige Anwärter ist in Wirklichkeit garkein FM(SB)? Gruß, Henning | ||||
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