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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaTypenreduzierungen, war: Realisierung HLF20/16 Dü, WAR: Beschaffung HLF48 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz356124
Datum18.08.2006 14:28      MSG-Nr: [ 356124 ]19372 x gelesen

Hallo!

Also mein Gedankengang zu einer Typenreduzierung sieht wie folgt aus:

1. Ersatz von KLF, TSF durch ein "Leichtes-Staffel-Fahrzeug LSF". Zulässiges Gesamtgewicht bis max. 4,25 to, das nicht überschritten werden darf (ich denke mal, dass trotz allem die FE der Klasse B dahingehend erweitert werden wird, es werden dazu ja andauernd Anläufe gestartet). Löschwassertank 400 ltr, Leichte TS 10/750 (Gewicht Betriebsbereit <=100kg), Beladung wie TSF jedoch mit 9 C und 10 B-Schläuchen, Ölbindemittel und Schlauchbrücken. Umfeldbeleuchtung. Als Beleuchtungssatz ein Akku-Flutlichtscheinwerfer. Evtl. Turbotauchpumpe und Kettensäge. Aber da dürfte schon Schluss sein vom Gewicht her. Nur Straßenantrieb, keine Anhängerkupplung.

2. Ein "Mittleres-Staffel-Fahrzeug MSF". Zulässiges Gesamtgewicht bis max. 6,0 to, das nicht überschritten werden darf. Löschwassertank 600 ltr, leichte TS 10/750 (Gewicht Betriebsbereit <=100kg), Beladung wie TSF-W nach Tabelle 1 und 2 (also mit Beleuchtung, TP, Kettensäge, Schaum usw.) evtl. noch Überdruckbelüfter und Beladung nach örtlichem Bedarf.
Nur Straßenantrieb, keine Anhängerkupplung.

3. Ein "Schweres-Staffel-Fahrzeug SSF". Zulässiges Gesamtgewicht bis max. 7,5 to, das nicht überschritten werden darf. Löschwassertank 800 ltr, FP 10/10, Beladung wie TSF-W nach Tabelle 1 und 2 (also mit Beleuchtung, TP, Kettensäge, Schaum usw.) evtl. noch Überdruckbelüfter und Beladung nach örtlichem Bedarf (entweder einfacher THL oder Wasserförderung mit TS 10/750)
Straßen antrieb oder Allradantrieb (wobei beim Allrad dann Abstriche bei der Beladung erfolgen müssen).

Weiterhin sollte festgelegt werden, dass bei der Endabnahme der Fahrzeuge noch mindestens 50 bis 100 kg Gewichtsreserve bis zum Erreichen des zulässigen Gesamtgewichts verbleiben die nicht genutzt werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass zu knapp oder auch kurz über die Gewichtsgrenze gebaut und beladen wird. Außerdem verbleibt dann noch etwas Spielraum für zukünftige Änderungen bei den Fahrgestellen durch die Fahrgestellhersteller.

4. Ein "Leichtes-Gruppen-Fahrzeug LGF". Zulässiges Gesamtgewicht max. 10,5 to, das nicht überschritten werden darf, Löschwassertank 800 ltr, FP 10/10, Beladung LF 10/6 nach Tabelle 1 und 2, Beladung nach örtlichem Bedarf, alternativ Beladung wie altes LF 16 TS.
Allradantrieb, Anhängerkupplung (Ausnahmsweise auch Straßenantrieb).

5. Ein "Mittleres-Gruppen-Fahrzeug MGF". Zulässiges Gesamtgewicht max. 14,0 to, das nicht überschritten werden darf, Löschwassertank 1600 ltr, FP 20/10, Beladung wie LF 20/16 nach Tabelle 1 und 2 sowie nach örtlichem Bedarf.
Allradantrieb, Anhängerkupplung.

6. Ein "Schweres-Gruppen-Fahrzeug SGF". Zulässiges Gesamtgewicht max. 16,0 to, das nicht überschritten werden darf, Löschwassertank 1600 ltr, FP 20/10, Beladung wie HLF 20/16, mit Beladung nach örtlichem Bedarf, Winde möglich
Straßenantrieb, Anhängerkupplung.

Auch für die Gruppenfahrzeuge sollte gelten, dass man das zulässige Gesamtgewicht nicht ausreizt sondern auch hier einen verbindlichen Abstand von mindestens 100 kg vorschreibt. Auch sollte man Zumischanlagen für Schaummittel freistellen (bei Einhaltung des Gewichtes nat.)

Den Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS würde ich nicht als Löschfahrzeug sondern als Gerätewagen in die Norm nehmen, den TSA komplett streichen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoEine analoge Lösung bei den grundsätzlich truppbesetzten TLF könnte z.B. sein:
- TLF 10/20 bzw. TLF 20/20 (bzw. KTLF), grundsätzlich Allrad, single-bereift, Löschwasserbehälter für 2.000 bis 2.400 l, ca. 10,5 t zGM
- TLF 20/35 (bzw. MTLF), grundsätzlich Allrad, single-bereift, Löschwasserbehälter für ca. 3.500 l Wasser, bis max. 14 t zGM (Gewichtsklasse M!)
- TLF 20/40-SL (bzw. GTLF bzw. STLF), grundsätzlich Straßenantrieb , Löschwasserbehälter für 4.000 l Wasser, 500 AFFF-AR (o.ä.), 250 kg BC-Pulver (schaumverträglich), bis max. 18 t zGM


Hier sind wir einer Meinung.

Ich denke auch, dass wir für die Grundbeladung aller Fahrzeuge einen verbindlichen Beladeplan seitens der Norm vorgeben sollten und sogar Teile der Norm als Zulassungskriterien für den Straßenverkehr nehmen. Da sich der Bund ja aus dem Kat.-Schutz bei uns Feuerwehrs zurückgezogen hat, wäre es doch ein feiner Zug, wenn er bei der Beschaffung völlig Normgerechten Fahrzeuge auf die Mehrwertsteuer verzichten und auch mit der 4,25 to Regelung etwas flexibler würde ;-)

Noch mehr kann ich nicht mehr mit dem Zaunpfahl winken, liebe Politiker ;-)

Dies könnte den Kommunen den einen oder anderen Tausender bei normgerechter Beschaffung zusätzlich einsparen.

Ich verstehe oft das Gejammer einiger Kameraden nicht. Brennt ein Feuer in Hamburg anders als in München? Brauche ich bei P-Klemm in Berlin andere Werkzeuge wie in Saarbrücken?
Bei einem GKW1 des THW ist doch in Hamburg die gleiche Beladung drauf wie bei einem GKW1 in München, oder?

Warum will denn nur jeder sein eigenes Süppchen kochen? Ach ja, ich bin auch stark für eine zentrale Ausschreibung. Da würde so einige an "Luxus" wegfallen. Praktisch Fahrzeuge aus dem Katalog, Extrawünsche ankreuzen. Was nicht im Katalog steht, gibt es eben nicht, oder nur dann, wenn der betreffende Beschaffer die gesamten Kosten übernimmt und auf Zuschüsse verzichtet.

Aber leider ist das Wunschdenken und wird sich in Deutschland nicht verwirklichen lassen. Das Kirchturmdenken ist ja dermaßen Massiv in den Köpfen verankert.......

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

Wie sagte mein Ausbilder an der LFKS? "Wieder mal ein echter Theobald. Mit dem Kopf in den Wolken aber mit beiden Beinen fest auf einer Bananenschale"

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"



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