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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Typenreduzierungen, war: Realisierung HLF20/16 Dü, WAR: Beschaffung HLF | 48 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 356270 | ||
Datum | 19.08.2006 11:35 MSG-Nr: [ 356270 ] | 18783 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Torsten Meiß Jawoll und dazu vereinheitlichung auf Bundesebene und keine Bechaffungsaktionen der einzelnen Länder mehr. ... da aber der Wunsch nach irgendwelchen "absonderlichen" Fahrzeugen eher (NS vieleicht mal ausgenommen) aus den einzelnen Feuerwehren (Kommunen) kommt, hat das mit Föderalismus erst mal wenig zu tun. Und wenn einige Länder die Brandschutzförderung nicht als Projektförderung sondern als jährliche Pauschalförderung betreiben ist dort (und bei den BFs) der "Kreativität" Tür und Tor geöffnet (weil: "wer bezahlt bestimmt auch was er beschafft") ... also das einzige Flächenland welches mir bekannte Löschfahrzeug-Beschaffungsaktionen durchführt ist Hessen. Und dort werden eigentlich 99,9% normkonforme LF 10/6 und "normgeeignete" Fahrgestelle für TSF / TSF-W beschafft. Wo ist also da das Problem ? Und warum sollte der Bund - so verstehe ich das - Beschaffungsaktionen durchführen - da fehlt jegliche Zuständigkeit. Geschrieben von Torsten Meiß Außer die Landesfürsten einigen sich irgendwean mal darauf das es nur noch eine begrenzte Auswahl gibt. ... nochmal: Brandschutz ist kommunale (Selbstverwaltungs-) Aufgabe. Auch wenn z.B. das Land Hessen sagen würde: es werden nur noch LF 20/16 mit genau 1600 l Tank gefördert - dadurch kann aber keine Kommune gehindert werde, auf ohne Zuschuss ein LF 20/30 zu kaufen - und bei BFs werden dazu grundsätzlich keine Fzg. gefördert . Und das gibt es mehr als man denkt: alleine in meinem Landkreis komme ich da auf 4 Großfahrzeuge in den letzten 4 Jahren Gruss Gerhard | ||||
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