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Feuerwehrdienstvorschrift
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchutzausrüstung FwDV 13/110 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW356777
Datum22.08.2006 10:36      MSG-Nr: [ 356777 ]5371 x gelesen

Geschrieben von heiko lorenzIn der FwDV 13/1 steht unter 3.2 ...Schutzkleidung, Warnkleidung anlegen (Gesichtsschutz, feuerwehr-Überjacke,...

so völlig unvollständig...

Gesichtsschutz macht wenn dann Sinn beim Einsatz von Schere und Spreizer, - und selbst da muß einem klar sein, dass ein abbrechendes Stück Eisen (egal ob von einem harten Metall vom Fahrzeug oder vom Werkzeug!) mal locker einen Fahrzeugboden durchschlagen kann (selbst erlebt!) - und damit dann auch locker durch Kopf und Helm gehen dürfte. Bringt also nur Schutz vor kleineren Splittern ins Gesicht oder vor streifenden größeren Brocken.

M.E. viel wichtiger (und da gibts nach meiner Kenntnis auch die Mehrzahl der Verletzungen) ist der Schutz des Auges. Dazu braucht man einen rundum schließenden Rand wie die klassischen Arbeitsschutzbrillen für 5 Euro das schon ganz gut können.
Derartiger Augenschutz ist vorgeschrieben bei allen Werkzeugen, die schleifend oder spanabhebend sind. (Er ist mindestens in der DIN-Beladung der Fahrzeuge enthalten!) Leider meinen viele, ein Visier könnte das auch - das ist NICHT so!

Vgl.:
GUV-R 192, Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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