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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Selbstverständlichkeit, Einstellung der Bürger, war: Einsatz... | 25 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 356837 | ||
Datum | 22.08.2006 12:56 MSG-Nr: [ 356837 ] | 5152 x gelesen | ||
Widerspruch gegen den Kostenbescheid heißt noch lange nicht, dass vor Gericht gezogen wird. Wenn im Einsatzbericht klar begründet ist, warum der eine kostenpflichtig ist und der andere nicht, wird da schon im Vorverfahren Ende zugunsten der Kommune sein. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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