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RubrikAusbildung zurück
ThemaSelbstverständlichkeit, Einstellung der Bürger, war: Einsatz...25 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP356837
Datum22.08.2006 12:56      MSG-Nr: [ 356837 ]5152 x gelesen

Widerspruch gegen den Kostenbescheid heißt noch lange nicht, dass vor Gericht gezogen wird. Wenn im Einsatzbericht klar begründet ist, warum der eine kostenpflichtig ist und der andere nicht, wird da schon im Vorverfahren Ende zugunsten der Kommune sein.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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Selbstverständlichkeit, Einstellung der Bürger, war: Einsatz... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt