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Technisches Hilfswerk
Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaZusammenlegung THW/ BBK181 Beiträge
AutorThom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern356981
Datum22.08.2006 21:13      MSG-Nr: [ 356981 ]178485 x gelesen
Infos:
  • 22.08.06 Homepage BBK
  • 21.08.06 BBK

  • Geschrieben von Michael Roleff
    Wo ist da der THW typische Einsatzbereich ?


    Geschrieben von Jürgen Wenzel
    Das ist in meinen Augen Fleddern, denn wo ist bei einem Hochwasser der FW-typische Einsatzbereich? Das wäre ja noch zu vertreten, wenn ihr euch das Wasser zum Löschen abholen wolltet. :-)


    [Fledder-Modus an]

    BayFwG, Abschn. 1, Art. 1, Satz 1 (u.a.):
    "Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, das [...] ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (Technischer Hilfsdienst)."

    Das Bayerische Staatsministerium des Inneren führt dazu aus:
    "Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser."
    Quelle: http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/feuerwehr/

    Andere Bundesländer wahrscheinlich analog...

    [Fleddermodus aus]

    MKG
    Thomas


    Alles meine persönliche Meinung!

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