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Technisches Hilfswerk
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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Rettungsdienst
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
1.Die 2. Bergungsgruppe (kurz: 2. BGr) ist Bestandteil des Technischen Zuges beim THW.Sie ist neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, mit zusätzlichen, schwereren Komponenten Ausgerüstet.Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge.

2.SanH-Lehrgang der JUH
1. Technischer Zug
2. Taktisches Zeichen
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Stärke und Ausstattungsnachweis
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaZusammenlegung THW/ BBK181 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW357022
Datum23.08.2006 00:54      MSG-Nr: [ 357022 ]178286 x gelesen
Infos:
  • 22.08.06 Homepage BBK
  • 21.08.06 BBK

  • Geschrieben von Jürgen WenzelEin typisches und auch schon bösartiges Beispiel

    Nein, nur fällt es nicht nur mir schwer Deiner Logik immer zu folgen.

    Geschrieben von Jürgen WenzelDie Anforderung kommt nicht vom AA, indem es bestimmt, welcher Fachdienst eingesetzt wird.

    LAngsam wird es interressant.
    Das THW wurde nciht vom AA angefordert ?
    Aber es (AA?) bestimmt welcher FD eingesetzt wird ?

    Gibt es Betreuungseinheiten beim THW ?
    IMHO nicht.

    Bevor Du das wieder als unvollständiges zitieren bemängelst,
    lies nochmal Dein Posting.

    Geschrieben von Jürgen WenzelDie Menschen waren weder verletzt, Noch orientierungslos, noch halb verhungert, noch hatten sie ihre Angehörigen verloren. Sie wurden lediglich registriert, u.U. auch kurzzeitig untergebracht und dann zum Flughafen gebracht.

    UM Verletzte kümmert sich der RD bzw. Sanitätsdienst,
    Betreuungsbedürftige müßen nicht verhungert oder orientierungslos sein.
    Soviel zur Fachkompetenz im Betreuungsdienst.

    Geschrieben von Jürgen WenzelDu schriebst dazu
    Das macht "unser Reisebüro um die Ecke" auch, vermutl. beruflich und entsprechend ausgebildet.

    Welche Fachkompetenz forderst Du also,


    Bitte vollständig zitieren ;-)
    Mein Anwand bestand darin, das das planen von Flugkapazitäten auf regulären Flügen
    keine Aufgabe ist, die nicht auch zivil abgearbeitet werden kann.

    Geschrieben von Jürgen WenzelGeschrieben von Michael Roleff
    B1 und B2 sind die Bestandteile des TZ (technischen Zuges),
    in meinen Unterlagen kann ich da aber nirgend wo was zur Betreuung lesen,
    sind eure Unterlagen da unvollständig ?

    Nein, Dein Wissen um die Vielfältigkeit des THW ist es.


    Darf ich das jetzt so verstehen, das es zwar offiziel keine Betreuungsleistung durch das THW gibt,
    geheim aber daran gearbeitet wird ?

    Nochmals, wo ist beschrieben, das das THW BEtreuungsleistung erbringt/erbringen soll ?

    Geschrieben von Jürgen WenzelDas ist ja mal wieder ein echter Roleff.

    Wenn Dir Argumente ausgehen und ich die Argumentation von UC versuche zu vermitteln wirst Du persönlich. Möge der Leser das beurteilen.

    Geschrieben von Jürgen WenzelDa es sich hier nicht um die alten, kranken, verhungerten oder verletzten Personen handelt,

    Du merkst nicht, das dafür 2 (zwei) unterschiedliche FD zuständig sind ?

    Geschrieben von Jürgen Wenzelda die dafür erforderliche Ausstattung und Ausbildung in unseren LogV vorhanden ist.

    Hast Du Dir schon mal die STAN des BDKombi Bund durchgesehen ?

    Möglicherweise ist dann zu erkennen das dieses Fahrzeug u.A. zur Registrierung und Leitung von
    Beteuungsbedürftigen vorgesehen ist. IMHO gibt es dieses Fahrzeug/FD numla nur bei den HIOs.

    Geschrieben von Jürgen WenzelAuch da scheinen Deine Unterlagen lückenhaft zu sein.

    Die Du aber auch nicht mit nachprüfbaren Quellen füllst.
    Darfst oder kannst Du das nicht ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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