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RubrikAusbildung zurück
ThemaFührungsgrundsätze, Qualifikation und Funktion!38 Beiträge
AutorRalf8 G.8, Baesweiler / NRW357286
Datum24.08.2006 12:08      MSG-Nr: [ 357286 ]11833 x gelesen
Infos:
  • 24.08.06 (Fw)DV 100 NRW (IdF)
  • 24.08.06 DV 100 Lewhrnprogramm des BBK / AKNZ

  • Hallo Tobias,

    alles in allem hast Du mit Deinen Ausführungen schon recht, aber man sollte schon daran denken, daß laut Laufbahnverordnung NRW auch unter anderem " niedere " fuktionen höhere fuktionen ausführen darf.
    Das heißt z.B. ein Truppführer ist im Notfall, wenn kein Gruppenführer vor Ort ist, brerechtigt ist eine Gruppe zu führen. Ein Gruppenführer kann z.B. als sellvertretender Zugführer eingesetzt werden. Dieser kann dann im Notfall zum Zugführer werden.
    Einen Staffelführer hat es tatsächlich nicht ofiziell gegeben. Der Staffelführer mußte die Ausbildung Gruppenführer besitzen. Deshalb fungiert der Staffelführer im Verband mit einem Truppfahrzeug als Gruppenführer.



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